Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz haben alle Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 aufzustellen. Gemessen an der Einwohnerzahl hat die Ortsgemeinde Kölbingen eine Person vorzuschlagen bzw. der Gemeinderat zu wählen. Sofern eine Bürgerin oder ein Bürger gerne als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter fungieren oder eine andere Person hierfür vorschlagen möchte, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Ein Anruf oder eine eMail genügt. Vielen Dank.