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Video "Historische Wanderung durch Kölbingen"

Die Ortsgemeinde Kölbingen ist gerade dabei, die Heimatgeschichte aufarbeiten und hat daher eine Historiensammlung eingerichtet. Schon seit einiger Zeit sammelt Ulrich Schlag historische Fotos und Dokumente und speichert sie in einer Datenbank. Aktuell hat Ulrich Schlag ein Video unter dem Namen „Historische Wanderung durch Kölbingen – Mein Kölbingen“ erstellt. Dieses Video ist toll gemacht und sehr sehenswert. Der Film kann über den folgenden Link aufgerufen werden:

Hier gehts direkt zum Video!

Gerade für die nachfolgenden Genrationen wird dieses Video, aber auch das Nachschlagewerk zur Historiensammlung sehr interessant und nützlich sein. In diesem Zusammenhang bitten wir alle, die im Besitz von interessanten und alten Dokumenten, Fotos, etc. sind, diese für unsere Datenbank zur Verfügung zu stellen. Bereits heute bedanken wir uns für die Bereitstellung und die Unterstützung.

Ein besonderer Dank, sowie ein dickes Lob und Anerkennung ergeht an dieser Stelle an Ulrich Schlag für sein ehrenamtliches Wirken und Tun rund um unsere Heimatgeschichte.

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Verbot zum Aufstellen von Verkehrszeichen durch Privatpersonen

Vor einigen Tagen wurde im Bereich der Bergstraße ein nicht zulässiges Verkehrszeichen angebracht bzw. aufgestellt. Die Aufstellung dieses Schildes erfolgte nicht durch die Ortsgemeinde oder einer sonstigen Behörde. Von daher möchte ich darauf hinweisen, dass die Aufstellung von Verkehrszeichen durch Privatpersonen verboten ist. Gleichzeitig gebe ich hierzu die nachfolgende Information der Polizei aus Westerburg weiter:

Verkehrszeichen richten sich in Form und Ausgestaltung nach § 39 ff. StVO. Die sachliche Zuständigkeit für die Aufstellung von Verkehrszeichen obliegt gemäß § 44 StVO ausschließlich den zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Verkehrszeichen, die von einer sachlich absolut unzuständigen Stelle aufgestellt wurden, sind nichtig und damit unwirksam. Sollte das Schild sogar von einer (nicht autorisierten) Privatperson aufgestellt worden sein, so ist nicht (nur) Nichtigkeit gegeben, sondern es handelt sich dann von vornherein nicht einmal um einen Verwaltungsakt (Fehlendes Tatbestandsmerkmal "Behörde" nach § 35 S. 1 VwVfG).

Zuwiderhandlungen und das Nicht-Beachten dieses Verbotes können mit Geldstrafen belegt werden.

Von daher bitte ich um Beachtung und die eigenmächtige Aufstellung von Verkehrszeichen zu unterlassen.

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Konzert des Musikvereins "Hui Wäller"

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Radmuttern am Pkw gelöst

In der letzten Woche wurden auf einem Privatgrundstück bei einem Pkw die Radmuttern gelöst und teils abgeschraubt. Nur der Gedanke, was dadurch alles passieren kann, ich schon erschreckend! Es handelt sich weiß Gott nicht um einen dummen Streich bzw. schlechten Scherz, sondern um eine schreckliche Tat, um anderen gezielt Schaden zuzufügen. Und außerdem können sonstige unschuldige Verkehrsteilnehmer/Fußgänger sehr schnell in Mitleidenschaft gezogen werden. Von daher ist erhöhte Aufmerksamkeit und Kontrolle bei freistehenden Fahrzeugen nötig.

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Infotag der Freiwilligen Feuerwehr am 13.08.2017

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Durchgangsverkehr in der oberen Bergstraße

Wie bereits vor einigen Wochen angekündigt, wurde nun der Wirtschaftsweg hinter der Bergstraße mit den offiziellen Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten - Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet. Somit darf dieser Weg ausschließlich mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden; alle anderen Fahrzeuge dürfen diesen Weg nicht benutzen und müssen statt dessen die offiziellen Gemeindestraßen in Anspruch nehmen.

Leider, so die Aussage der Anwohner/innen im oberen Bereich der Bergstraße, hat sich trotz Aufruf und der Bitte den Weg nicht als Abkürzungsstrecke zu benutzen, kaum etwas am Verkehrsaufkommen und den Geschwindigkeiten verändert. 

Jetzt, wo die offiziellen und richtigen Verkehrstafeln aufgestellt sind, ist folgendes zu beachten:

Missachtung und ständige Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen die StVO dar und können letztendlich mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir appellieren daher nochmals an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer und bitten den Weg nur bei Bedarf und dann auch nur mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zu befahren. Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.

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Errichtung eines Heimatarchives

Die Ortsgemeinde Kölbingen ist gerade dabei, die Heimatgeschichte aufarbeiten und hat daher eine Historiensammlung eingerichtet. Schon seit einiger Zeit sammelt Ulrich Schlag historische Fotos und Dokumente und speichert sie in einer Datenbank. Gerade für die nachfolgenden Genrationen wird dieses Nachschlagewerk sehr interessant und nützlich sein.

Sicherlich gibt es bei einigen Bürgerinnen Bürgern noch interessantes Material. Wer diese Unterlagen für unser Heimatarchiv zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an Ulrich Schlag 02663-5239 oder per eMail an: uschlag@koelbingen.de

Die Dokumente werden eingescannt und gehen im Original an den Eigentümer zurück. Vorab schon besten Dank für Ihre/Eure Mitarbeit und Unterstützung.

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Kölbinger Rundwanderweg

Sicherlich sind schon dem einen oder anderen neue Markierungspfähle mit dem Kölbinger Wappen und kreisförmigen Pfeilen in der Gemarkung aufgefallen. Diese Markierungen kennzeichnen den neuen Kölbinger Rundwanderweg, der vom Ratsmitglied und Wanderfreund Heiko Schlag erarbeitet, erkundet und ins Leben gerufen wurde. Alle wichtigen Details hierzu sind nachstehend erläutert. Für die Ausarbeitung und die Umsetzung möchte ich Heiko Schlag, sowie unseren Gemeindearbeitern für die tatkräftige Unterstützung beim Mähen und markieren herzlich danken. Schon heute wünsche ich allen viel Spaß und Freude auf dem neuen Rundwanderweg.

Weitere Infos finden Sie hier bzw. unter der Rubrik Ortsgemeinde!

Ortsgemeinde Kölbingen

Frank Schäfer
Hauptstraße 66
56459 Kölbingen
Telefon:02663 - 7396
Handy:0171 - 75 86 345
E-Mail:

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters finden nach Vereinbarung statt. Bitte kontaktieren Sie mich über die oben genannten Daten oder unser Kontaktformular.

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