Unseres Grünschnitt-Sammelplatz hat mittlerweile wieder seine Pforten geöffnet. Bis zum Herbst kann jeden Samstag in der Zeit zwischen 13:00 und 14:00 Uhr Grünschnitt angefahren werden.
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Aktuelle NewsUnseres Grünschnitt-Sammelplatz hat mittlerweile wieder seine Pforten geöffnet. Bis zum Herbst kann jeden Samstag in der Zeit zwischen 13:00 und 14:00 Uhr Grünschnitt angefahren werden. Am Samstag, 11.04.2015 wird der Grünschnitt-Sammelplatz wieder geöffnet. Ab dann kann wieder jeden Samstag in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr Grünschnitt angeliefert werden. Auf dem Friedhofsparkplatz wurde ein Schlüsselbund gefunden und bei mir abgegeben. Der Eigentümer kann sich mit mir in Verbindung setzen. Es ist wieder soweit; die fünfte Jahreszeit ist da. Und die wird nicht nur in den Karnevalshochburgen sondern auch in Kölbingen gefeiert. Für alle, die mitfeiern möchten, hier der Kölbinger Narrenfahrplan:
Bitte die vom Zugverlauf betroffenen Straßenabschnitte von parkenden Pkw’s, etc. freihalten, damit der Umzug sicher und ohne Hindernisse erfolgen kann. Allen Karnevalisten und allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich viel Spaß sowie schöne närrische und unbeschwerte Stunden in Kölbingen. Helau! So, 01.02., 17:00 Uhr: Aufbau Karneval; DGH Fr, 06.02., 20:00 Uhr: Sitzung der Jagdgenossenschaft Kölbingen; DGH So, 08.02., 15:11 Uhr: Kinderkarneval; DGH Do, 12.02., 15:11 Uhr: Kreppelkaffee ; DGH Fr, 13.02.: Generalprobe Karneval; DGH Sa, 14.02., 20:11 Uhr: Karnevalssitzung; DGH Mo, 16.02.: Bühnenabbau/Umbau Karneval; DGH Di, 17.02., 14:11 Uhr: Karnevalsumzug mit anschl. Lumpenball ; DGH Mi, 18.02., 10:00 Uhr: Abbau/Aufräumen Karneval; DGH Fr, 27.02.: Jahreshauptversammlung (Sportverein „VfB“); Sportheim Am Freitag, 06.02.2015, 20:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Kölbingen, Hauptstr. 46 eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Kölbingen statt. Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kölbingen werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. TAGESORDNUNG :
Kölbingen, den 12.01.2015 Frank Schäfer, Ortsbürgermeister 1 Schirmmütze |